Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, verlängert sich die Frist üblicherweise bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Pflicht zur Abgabe besteht, wenn Sie:

  • Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr erzielen,

  • mehrere Arbeitgeber haben,

  • Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) beziehen,

  • als Selbstständiger oder Freiberufler tätig sind.