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Wirtschaftsprüfung

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LEISTUNGEN

Jahresabschlussprüfung

Auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der berufsständischen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) führen wir gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen durch. Soweit vorgeschrieben oder erwünscht, erhalten Sie als Ergebnis unserer Prüfung einen umfassenden schriftlichen Bericht mit Ausführungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Unternehmens sowie detaillierte Erläuterungen zur Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Konzernabschlussprüfung

Auf der Grundlage der Vorschriften des deutschen Bilanzrechts führen wir gesetzlich vorgeschriebene Konzernabschlussprüfungen durch.

Unternehmensbewertung

Die Erstellung von Wertgutachten spielt sowohl bei Unternehmenstransaktionen als auch bei bilanziellen Bewertungen und im Steuer- und Gesellschaftsrecht eine wichtige Rolle. Unsere Kanzlei erstellt Unternehmensbewertungen nach IDW S1 und wird bei verschiedensten Anlässen tätig. Zudem werden wir als Schiedsgutachter tätig und geben Fairness Opinions ab.

Prüferische Durchsichten

Auch bei Unternehmen, die aufgrund von Größen- oder sonstigen Kriterien keiner gesetzlichen Prüfungspflicht unterliegen, führen wir in unserer Kanzlei prüferische Durchsichten nach IDW PS 900 durch. Diese auf einer Plausibilitätsprüfung basierende kritische Würdigung des Abschlusses ist für die Verlässlichkeit finanzwirtschaftlicher Informationen von großer Bedeutung. Eine prüferische Durchsicht kann das Vertrauen von Banken, Kapitalgebern, Geschäftspartnern und Gesellschaftern stärken und hat den Zweck, die Glaubhaftigkeit und Zuverlässigkeit der im Abschluss enthaltenen Informationen durch die erteilte Bescheinigung des Abschlussprüfers zu erhöhen.

Sonderprüfungen

  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfungen nach EEG und KWKG
  • Prüfungen nach Verpackungsgesetz
  • Gründungsprüfungen

Restrukturierung & Sanierungsgutachten

  • Prüfung auf das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen gemäß IDW S11
  • Erstellung von Fortführungsprognosen bzw. Sanierungsgutachten gemäß IDW S6
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